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Wofür ist das eur1 Formular?

 

Wenn Sie ein Auto oder ein anderes Fahrzeug von der Schweiz ins europäische Ausland exportieren, dann können Sie mit dem EUR1 Formular, unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, Import Zollabgaben im Zielland sparen. Je nach Land fällt der Zoll ganz weg oder das Fahrzeug kann zu einem reduzierten Ansatz eingeführt werden. Dabei muss das Auto in einem EU Land produziert worden sein und in ein Land, das mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, exportiert werden. Die Schweiz hat aktuell mit folgenden europäischen Ländern ein Freihandelsabkommen: Albanien, Mazedonien/Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Norwegen, Island, Färöer Inseln, Ukraine, und mit der EU (EU28). Zu der EU gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (Holland), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland), und Zypern.

Viele unserer Kunden verkaufen oder verschenken ihre Autos nach Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, und Albanien. In einigen dieser Länder sind die Zollabgaben sehr hoch, daher kann sich ein EUR1 schon bei einem geringen Fahrzeugwert lohnen. Zwar ist es bei einigen Ländern möglich die Ursprungserklärung unter Einhaltung der individuellen Wertgrenzen auf der Rechnung zu vermerken, aus Erfahrung wissen wir aber, dass der Zoll in vielen Ländern beim Import dennoch ein EUR1 Formular verlangt. Um weiteres über Importbestimmungen in den einzelnen Ländern zu erfahren kontaktieren Sie am besten den Zoll im Zielland. Kontakte zum Zoll in den einzelnen Ländern finden Sie hier.

Hier finden Sie Kontaktinfos zu Zollämtern im Ausland

Informationen zur Bestimmung des Ursprunglandes

Finden Sie heraus ob für Ihr Fahrzeug ein EUR1 ausgestellt werden kann 

Kann ein EUR1 Formular nachträglich ausgestellt werden?

Lesen Sie diesen Artikel wenn Sie Ihr Auto versehentlich bereits ohne EUR1 exportiert haben

Was ist eine E-dec Ausfuhrzollanmeldung?

 

Mit einer Edec Ausfuhrzollanmeldung werden Waren beim Schweizer Zoll für den Export angemeldet. Der Zoll benutzt diese Deklaration unter anderem um Export- und Handels-Statistiken zu machen. Nach dem Erstellen der Ausfuhranmeldung haben Sie in der Regel 30 Tage Zeit, um Ihr Auto zu exportieren. Der Strichcode auf der Ausfuhrzollanmeldung muss an der Grenze vom Zoll gescannt werden.

 

 

Was ist ein Ursprungszeugnis?

 

Ein Ursprungszeugnis bestätigt die Herkunft von Ihrem Fahrzeug. Es ist oft dann wichtig, wenn der Zoll ein Beweis dafür möchte, dass Ihr Fahrzeug auch wirklich Präferenzbegünstigt ist. Der Zoll verlangt dieses Dokument nicht immer. Laut Gesetz müssen Sie jedoch immer dazu in der Lage sein, den Ursprung von Ihrem Auto/Fahrzeug zu beweisen, wenn Sie es mittels eines eur1 als präferenzbegünstigt deklarieren. Wir empfehlen Ihnen daher ein Ursprungszeugnis beim Autohersteller zu beantragen, oder dieses über uns zu beziehen.

 

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Ursprungsprüfung

 

Der Schweizer Zoll kann auch im Nachhinein, wenn das Fahrzeug schon lange exportiert wurde, eine Ursprungsprüfung machen. Bei einer Ursprungsprüfung müssen Sie beweisen können, dass Ihr Fahrzeug die Ursprungsregeln erfüllt. Dabei kann der Zoll zum Beispiel das Ursprungszeugnis für Ihr Auto verlangen. Bewahren Sie dieses Dokument daher vorsichtig auf. Auch der Zoll im Land in welches Sie Ihr Fahrzeug einführen kann eine nachträgliche Ursprungsprüfung machen. Wir empfehlen Ihnen den Zoll im Zielland zu kontaktieren, um die genauen Anforderungen zu prüfen. Falls Sie das Ursprungszeugnis für Ihr Fahrzeug nicht mehr haben, können wir dieses normalerweise für die meisten Automarken gegen einen Aufpreis organisieren. In der Regel können wir Ursprungszeugnisse für BMW, Ford, Jaguar, Bentley, Land Rover, Mercedes, Mini Cooper, Opel, Renault, Peugeot, Citroen, Volvo, VW, Seat, Audi und Skoda organisieren. Es ist ratsam das Ursprungszeugnis zusammen mit dem EUR1 und der Ausfuhranmeldung machen zu lassen, auch wenn dies zum Zeitpunkt des Exports nicht immer verlangt wird. 

 

Wenn Sie Ihr Auto selbst in die Schweiz importiert haben, oder wenn Sie dieses von jemandem gekauft haben der es in die Schweiz importiert hat, dann brauchen Sie die Importbelege vom Zoll um den Ursprung beweisen zu können. In diesem Fall können wir kein Ursprungszeugnis organisieren. Da der ursprüngliche Import in vielen Fällen schon einige Jahre zurückliegt, fällt es vielen Exporteuren schwer die Importbelege zu organisieren.

 

 
Ist ein Ursprungszeugnis und eine Übereinstimmungsbescheinigung oder ein Certificate of Conformity (CoC) das gleiche?

 

Nein. Eine Übereinstimmungsbescheinigung enthält technische Informationen über Ihr Fahrzeug. Sie wird auch COC, oder Certificate Of Conformity genannt. Dieses Dokument erleichtert unter anderem das Registrieren von Fahrzeugen in EU Ländern. Das Ursprungszeugnis dient dazu die Herkunft Ihres Fahrzeuges zu bestätigen. Wenn Ihr VW zum Beispiel in Deutschland produziert wurde, dann kann man dies dem Ursprungszeugnis entnehmen. Um einen Beweis des Ursprungs zu erbringen ist das Ursprungszeugnis massgebend.

 

 

Wie ist der Ablauf an der Grenze?

 

Die Warenverkehrsbescheinigung eur1 muss vom Schweizer Zoll an der Grenze beglaubigt werden. Das heisst, sie muss vom Zoll gestempelt werden. Es kann sein, dass der Zoll auch eine Rechnung und ein Ursprungszeugnis sehen möchte. Obwohl dies nicht immer der Fall ist, empfehlen wir Ihnen diese Dokumente mitzuführen. Die Edec Ausfuhrzollanmeldung muss an der Grenze vom Zoll gescannt werden. Eventuell verlangt der Zoll auch noch weitere Dokumente. Das gestempelte eur1 müssen Sie dann beim Zoll im Zielland vorweisen. Alle anderen Dokumente sollten Sie aufbewahren. Bei der Ausfuhr aus der Schweiz kann der Zoll auch ein Transitdokument, auch T1 genannt, verlangen. Bei einem Transitdokument muss beim Zoll eine Sicherheit hinterlegt werden, welche Sie zurückerhalten, wenn das Transitverfahren abgeschlossen ist. Die Höhe der Sicherheitsleistung kann variieren, ist aber oft um die 30% des Warenwertes.  Bitte beachten Sie, dass unser Service lediglich die Erstellung des EUR 1 und der Ausfuhranmeldung beinhaltet. Dafür werden die Infos verwendet, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

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Was ist ein Ursprungszeugnis?
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