EUR.1 Export
DOKUMENTE
Mit dem EUR1 können Sie Zollabgaben sparen. Zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Auto von der Schweiz in ein EU oder EFTA Land fahren, oder nach Albanien, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, oder Bosnien-Herzegowina, dann können Sie bei der Einfuhr in diese Länder Zollabgaben sparen.
Das Auto muss in einem EU oder EFTA Land produziert worden sein. Wenn Ihr Auto nicht in einem EU oder EFTA Land produziert wurde, können Sie leider kein EUR1 bestellen.
Sie brauchen auch noch eine Ausfuhrzollanmeldung (Edec) für die Ausfuhr beim Schweizer Zoll. Diese ist bei Ihrer Bestellung bei eur1-export.ch aber bereits inklusive. Sie müssen auch beweisen können, dass Ihr Auto in einem EU Land produziert wurde, dafür brauchen Sie einen Ursprungsnachweis. Ein Ursprungszeugnis vom Hersteller dient als Ursprungsnachweis. Wenn Sie keinen Ursprungsnachweis haben können Sie diesen in den meisten Fällen beim Fahrzeughersteller beziehen. Auf Wunsch können wir Ihnen eventuell helfen den Ursprungsnachweis zu organisieren (Zusatzkosten fallen an). Je nach Zielland kann es sein dass der Zoll an der Grenze ein Transitdokument, auch T1 gennant, verlangt. Sollte das der Fall sein, können Sie dieses direkt an der Grenze machen lassen. Der schweizer Zoll kann beim Export ausserdem eine Exportrechnung, einen Fahrzeugausweis, sowie einen Pass oder eine ID verlangen. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich die Anforderungen im Zielland (Land in welches Sie das Fahrzeug importieren), sowie die Transitbestimmungen für Ihren konkreten Fall zu prüfen.
Wenn Sie eine Expressbestellung machen ist der Preis für Ihre EUR1 Dokumente Fr. 180.-. Wenn Sie eine Standardbestellung machen sind die Kosten Fr. 150.-
Machen Sie eine Expressbestellung. Sie erhalten Ihr EUR1 dann am nächsten Tag per Post. Wenn es noch schneller gehen soll, dann können Sie das EUR1 selbst am gleichen Tag noch abholen.
Im Moment ist eine Bestellung leider nicht möglich. Wir bitten Sie um Verständnis.
Sie können in bar bezahlen, per Einzahlungsschein oder per E-Banking. Bitte beachten Sie dass wir die Dokumente erst nach Zahlungseingang versenden können.
Es kommt auf den Wert des Autos an und auf die Bestimmungen im Zielland. Bitte kontaktieren Sie für Einzelheiten den Zoll im Zielland.
Sie finden die Öffnungszeiten für alle Zollstellen hier:
Sie finden die Adresse für alle Zollstellen der Schweiz hier: http://www.pwebapps.ezv.admin.ch/apps/dst/?lang=1
Eine Warenverkehrsbescheinigung ist dasselbe wie ein EUR1.
Sie machen bei uns eine Bestellung. Wir fragen Sie dann nach Angaben wie Fahrzeugausweis, Adresse in der Schweiz, Adresse im Ausland etc.
Wir schicken Ihnen eine Rechnung per E-Mail, die Sie per E-Banking oder Post begleichen können. Wir rechnen per Vorauskasse ab.
Wir schicken Ihnen die Dokumente bequem per A-Post nach Hause.
Sie unterschreiben das EUR1. Unterschreiben Sie die Seite 1 auf der Vorderseite und die Seite 2 auf der Rückseite.
Nun können Sie fahren. Halten Sie beim Schweizer Zoll an (Spur Export) und legen Sie alle Dokumente im Zollbüro vor. Der Zoll prüft die Dokumente und macht dann, unter der Voraussetzung dass alle Bedingungen erfüllt sind, einen Stempel auf das EUR1 und scannt die Ausfuhrzollanmeldung.
Wenn Sie im Zielland ankommen, geben Sie das gestempelte EUR1 beim Zoll ab.